Beschwerde bei der Bundesnetzagentur: Werbeanrufe, Ping-Anrufe und Spam richtig melden
Unerlaubte Werbeanrufe, Ping-Anrufe, gefälschte Absendernummern und Dauer-Anrufe melden Sie über die Online-Formulare der Bundesnetzagentur. Halten Sie angezeigte Nummer, Datum, Uhrzeit und Gesprächsinhalt bereit. Die Behörde kann Nummern abschalten und Bußgelder bis 300.000 Euro verhängen – bei Betrug ist dagegen die Polizei zuständig.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Notieren Sie sofort angezeigte Nummer, Datum, Uhrzeit, Firmenname und worum es ging.
- Wählen Sie das passende Formular: Telefonwerbung, Ping-Anruf, Manipulation von Rufnummern oder belästigende Anrufversuche.
- Sichern Sie einen Screenshot der Anrufliste oder des Router-Protokolls.
- Melden Sie gefälschte Nummern zügig, denn Verkehrsdaten werden meist nach etwa sieben Tagen gelöscht.
- Erstatten Sie bei Betrug oder Geldverlust zusätzlich Anzeige bei der Polizei.
Die Bundesnetzagentur ist in Deutschland die zentrale Stelle für Ärger mit Rufnummern und Anrufen. Sie verfolgt unerlaubte Werbeanrufe, schaltet missbrauchte Nummern ab und verhängt Bußgelder. Damit sie handeln kann, braucht sie Ihre Beschwerde – und zwar über das passende Formular und mit möglichst genauen Angaben. Hier erfahren Sie, welches Formular für welchen Fall gedacht ist, was Sie bereithalten sollten und was danach passiert.
Was die Bundesnetzagentur kann – und was nicht
Bußgelder bei Telefonwerbung: Werbeanrufe bei Verbraucherinnen und Verbrauchern ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung sind verboten (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG). Das gilt auch für automatische Anrufmaschinen. Die Bundesnetzagentur ist hier die zuständige Bußgeldbehörde. Die Höchstbeträge:
| Verstoß | Bußgeld bis zu | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Werbeanruf ohne Einwilligung, auch per Anrufmaschine | 300.000 Euro | § 20 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UWG |
| Einwilligung nicht dokumentiert oder nicht fünf Jahre aufbewahrt | 50.000 Euro | § 20 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 UWG; § 7a UWG |
| Rufnummer bei Werbeanrufen unterdrückt | 300.000 Euro | § 15 Abs. 2, § 28 TDDDG |
Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch: Wird eine deutsche Rufnummer rechtswidrig genutzt, kann die Bundesnetzagentur auf Grundlage von § 123 TKG einschreiten. Möglich sind unter anderem die Abschaltung der Nummer, ein Verbot, Rechnungen für diese Nummer zu stellen und Geld einzuziehen, Abmahnungen und Zwangsgelder. In geeigneten Fällen kann sie anordnen, bereits kassierte Verbindungsentgelte zu erstatten. Seit dem 1. Dezember 2021 darf sie bei gefälschten Absendernummern von den beteiligten Anbietern Auskunft über die tatsächliche Ursprungsnummer verlangen.
Was sie nicht tut:
- Sie berät nicht rechtlich und hilft nicht bei zivilrechtlichen Ansprüchen wie Schadensersatz.
- Sie kann die Identität eines anonymen Anrufers nicht einfach nennen, denn sie hat keinen Zugriff auf Verbindungsdaten.
- Anrufe ohne angezeigte Rufnummer kann sie in der Regel nicht verfolgen.
- Ausländische Rufnummern unterliegen nicht ihrer Nummernverwaltung.
- Dient ein Anruf einer Straftat – etwa Phishing, Schockanrufe oder falsche Polizisten –, ist die Polizei zuständig.
Welches Formular für welchen Fall?
| Was ist passiert? | Richtiges Formular | Wichtig |
|---|---|---|
| Jemand hat Ihnen am Telefon etwas angeboten, ohne dass Sie eingewilligt hatten | Unerlaubte Telefonwerbung | Es muss ein Gespräch stattgefunden haben |
| Es klingelte nur kurz, ein Rückruf wäre teuer | Ping-Anruf | Nur mit angezeigter Rufnummer |
| Im Display stand eine gefälschte Nummer, etwa Ihre eigene oder 110 | Manipulation von Rufnummern | Schnell melden |
| Ständig Anrufe, aber niemand meldet sich | Belästigende Anrufversuche | Anzahl und Uhrzeiten notieren |
| Spam-SMS, Werbefax oder ein anderer Fall | Sonstiges | Rufnummer und Sachverhalt angeben |
| Betrug, Geldforderung, Drohung | Kein BNetzA-Formular: Polizei | Anzeige erstatten |
Alle Formulare finden Sie auf der Seite Ärger mit Rufnummern und Anrufen der Bundesnetzagentur.
Werbeanruf melden: so geht’s
Ein unerlaubter Werbeanruf liegt vor, wenn ein Gespräch stattfand, darin für Produkte oder Dienstleistungen für Privatleute geworben wurde und Sie vorher nicht eingewilligt hatten. Eine Zustimmung erst zu Beginn des Gesprächs reicht nicht. Ein bloßer Anrufversuch, der nur im Display auftaucht, ist dagegen kein Verstoß gegen das Werbeverbot.
So reichen Sie die Beschwerde ein:
- Online: Ein Frage-Antwort-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die Meldung.
- Per Post oder Fax: mit dem Beschwerdeformblatt oder formlos an die Bundesnetzagentur, Nördeltstr. 5, 59872 Meschede. Telefonische Fragen beantwortet die Behörde unter 0228 14 15 16.
Diese Angaben helfen:
- Ihre Kontaktdaten sowie Datum und Uhrzeit des Anrufs
- die angezeigte Rufnummer
- Name des Anrufers und des werbenden Unternehmens
- das beworbene Produkt, zum Beispiel Strom, Versicherung, Gewinnspiel oder Pflegebox
- ob Sie jemals eingewilligt haben – und ob Sie eine Einwilligung widerrufen haben und trotzdem weiter angerufen wurden
- eine möglichst genaue Schilderung des Gesprächs
- Unterlagen wie Screenshot der Anrufliste, Router-Protokoll, Vertragsunterlagen oder Schriftverkehr
Behauptet das Unternehmen, Sie hätten eingewilligt, verlangen Sie einen Nachweis. Unternehmen müssen Einwilligungen dokumentieren und der Bundesnetzagentur auf Verlangen vorlegen (§ 7a UWG). Zeichnen Sie das Gespräch nicht ohne Zustimmung auf – das kann strafbar sein.
Typische Themen solcher Anrufe beschreiben unsere Ratgeber zu Gewinnspiel-Anrufen und zur Pflege-Abzocke am Telefon.
Ping-Anruf melden
Für Lockanrufe gibt es ein eigenes Formular. Die Bundesnetzagentur braucht Ihre persönlichen Daten, Datum und Uhrzeit, die angezeigte Rufnummer und eine Schilderung – auch, ob Sie zurückgerufen haben und was dann passiert ist. Anrufe ohne angezeigte Nummer untersucht sie nicht als Ping-Anrufe. Zum Schutz vor Lockanrufen müssen Mobilfunkanbieter bei 56 internationalen Vorwahlen vor dem Verbindungsaufbau eine kostenlose Preisansage schalten; diese Pflicht gilt derzeit bis zum 1. März 2027. Mehr im Ratgeber Ping-Anrufe.
Gefälschte Nummer melden (Spoofing)
Bei manipulierten Absendernummern ist das Formular „Manipulation von Rufnummern“ Pflicht. Angeben sollten Sie Ihre eigene Rufnummer, die angezeigte Nummer, Ihren Telefonanbieter, Datum und Uhrzeit sowie, warum die Nummer gefälscht ist. Melden Sie schnell: Verkehrsdaten werden meist nach etwa sieben Tagen gelöscht. Sichern Sie das Anrufprotokoll Ihres Routers per Screenshot – dort steht manchmal mehr als im Display.
Gut zu wissen: Die 110 erscheint nie echt als Absender. Solche Anrufe werden seit dem 1. Dezember 2022 abgebrochen.
Dauernde Anrufe ohne Gesprächspartner
Klingelt es oft und niemand meldet sich, steckt häufig ein automatisches Wählprogramm eines Callcenters dahinter. Als belästigend gelten solche Anrufe in der Regel werktags vor 8 oder nach 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen oder bei mehr als drei Anrufen am Tag. Melden Sie die angezeigte Nummer, wie oft und zu welchen Uhrzeiten angerufen wurde. Bußgelder sind für reine Anrufversuche nicht vorgesehen, die Bundesnetzagentur kann aber zum Beispiel die Nummer abschalten.
Was nach der Beschwerde passiert
Die Bundesnetzagentur registriert jede Beschwerde und bündelt Meldungen zum selben Unternehmen oder zur selben Kampagne. Sie entscheidet nach Ermessen, welche Fälle sie vorrangig verfolgt. Erhärtet sich ein Verdacht, leitet sie ein Bußgeldverfahren ein – mit Anhörung des Unternehmens, Zeugenbefragungen, Prüfung von Unterlagen und gegebenenfalls Durchsuchungen.
Eine persönliche Rückmeldung zu Verlauf und Ausgang erhalten Sie nicht in jedem Fall. Ergebnisse veröffentlicht die Behörde in Maßnahmenlisten. Möglicherweise meldet sie sich bei Ihnen, um Angaben zu klären; in einem förmlichen Verfahren können Sie als Zeuge aussagen müssen.
Weitere Anlaufstellen
- Polizei: bei Betrug, Drohungen oder Geldverlust – auf jeder Dienststelle oder über die Onlinewache Ihres Bundeslandes. Im Notfall wählen Sie 110.
- Verbraucherzentrale: hilft bei untergeschobenen Verträgen, Widerruf und Inkassoforderungen und nimmt Beschwerden über unseriöse Anbieter entgegen.
- Ihr Telefonanbieter: kann anonyme Anrufe abweisen und Sperren einrichten. Wie Sie selbst sperren, steht im Ratgeber Rufsperre an der FRITZ!Box.
- nummer-index.de: Prüfen Sie die Nummer in unserer Rückwärtssuche und teilen Sie Ihre Erfahrung. Was andere gerade melden, sehen Sie unter Neue Meldungen.
Wenn es schon passiert ist
- Vertrag am Telefon abgeschlossen? Widerrufen Sie schriftlich innerhalb von 14 Tagen. Eine Begründung ist nicht nötig. Musterbriefe gibt es bei den Verbraucherzentralen.
- Teuren Rückruf bezahlt? Beanstanden Sie den Posten schriftlich bei Ihrem Telefonanbieter und melden Sie den Ping-Anruf der Bundesnetzagentur.
- Bank- oder Kartendaten genannt? Sperren Sie Karte und Onlinebanking über den Sperr-Notruf 116 116 oder direkt bei Ihrer Bank.
- Geld verloren oder bedroht worden? Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei – vor Ort oder online über die Onlinewache Ihres Bundeslandes. Nehmen Sie Anrufliste, Kontoauszüge und Notizen mit.
Häufige Fragen
Kann ich einen Werbeanruf anonym bei der Bundesnetzagentur melden?
Für ein Bußgeldverfahren sind Ihre persönlichen Daten besonders wichtig, weil die Behörde Sie gegebenenfalls als Zeugen befragt. Eine anonyme Meldung hilft daher kaum.
Bekomme ich Geld, wenn die Bundesnetzagentur ein Bußgeld verhängt?
Nein. Das Bußgeld geht nicht an Betroffene. Zivilrechtliche Ansprüche wie Schadensersatz müssen Sie selbst durchsetzen, etwa mit Hilfe einer Anwältin oder eines Anwalts.
Erfahre ich, was aus meiner Beschwerde geworden ist?
Nicht in jedem Fall: Ermittlungen haben Vorrang vor individuellen Rückmeldungen. Abgeschlossene Bußgeldverfahren und Abschaltungen veröffentlicht die Bundesnetzagentur in Maßnahmenlisten auf ihrer Website.
Wie hoch ist das Bußgeld für unerlaubte Werbeanrufe?
Für Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung kann die Bundesnetzagentur Bußgelder bis zu 300.000 Euro verhängen. Wer Einwilligungen nicht ordnungsgemäß dokumentiert und aufbewahrt, riskiert bis zu 50.000 Euro.
Lohnt es sich, Anrufe ohne Rufnummer zu melden?
Bei einem Werbeanruf ja, wenn Sie das Unternehmen kennen – nennen Sie dann Firma und Produkt. Ping-Anrufe und gefälschte Nummern kann die Bundesnetzagentur ohne angezeigte Nummer nicht verfolgen.
Ist ein Anruf verboten, bei dem sich niemand meldet?
Ein bloßer Anrufversuch verstößt nicht gegen das Werbeverbot. Häufen sich solche Anrufe aber, etwa mehr als dreimal am Tag oder spät abends, kann die Bundesnetzagentur gegen die Nummer vorgehen.
Quellen
- Unerlaubte Telefonwerbung – Bundesnetzagentur
- Beschwerdeordnung Unerlaubte Telefonwerbung (PDF) – Bundesnetzagentur
- Ping-Anrufe – Bundesnetzagentur
- Manipulation von Rufnummern – Bundesnetzagentur
- Belästigende Anrufversuche (Predictive Dialer) – Bundesnetzagentur
- § 20 UWG – Bußgeldvorschriften – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
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