Anruf-Spoofing: Wenn eine falsche Nummer im Display steht – sogar Ihre eigene

Kurz gesagt

Beim Call-ID-Spoofing zeigt Ihr Telefon eine gefälschte Nummer an – etwa die 110, die Nummer Ihrer Bank oder sogar Ihre eigene. Die angezeigte Nummer beweist also nicht, wer anruft. Legen Sie auf, sobald jemand Geld oder Daten will, und rufen Sie die Stelle selbst unter einer Nummer an, die Sie kennen.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Vertrauen Sie keiner angezeigten Nummer blind – auch 110 oder die Nummer Ihrer Bank kann gefälscht sein.
  • Nennen Sie keine PIN, Codes oder Passwörter und legen Sie auf, sobald jemand Druck macht.
  • Rufen Sie die echte Stelle selbst unter einer bekannten Nummer an, nicht über die Rückruftaste.
  • Melden Sie gefälschte Nummern sofort der Bundesnetzagentur – Verbindungsdaten werden meist nach etwa sieben Tagen gelöscht.
  • Wird Ihre eigene Nummer missbraucht: Anbieter informieren, Anzeige erstatten, Mailbox-Ansage aufsprechen.

Auf dem Display steht die Nummer Ihrer Bank, die 110 oder sogar Ihre eigene Handynummer – und trotzdem ruft jemand ganz anderes an. Das nennt man Call-ID-Spoofing: Die angezeigte Rufnummer ist gefälscht. Hier lesen Sie, wie das funktioniert, was erlaubt ist, wie Sie richtig reagieren und was Sie tun, wenn Ihre Nummer missbraucht wird.

Was ist Call-ID-Spoofing?

Bei jedem Anruf wird die Nummer des Anrufers als Information mitgeschickt – ähnlich wie ein Absender auf einem Briefumschlag. Und wie einen Absender kann man auch diese Angabe fälschen. Beim Spoofing ersetzen Anrufer ihre echte Nummer durch eine andere. Nach Angaben der Bundesnetzagentur müssen sie die gefälschte Nummer dafür weder erwerben noch freischalten lassen.

Angezeigt werden können:

  • echte Nummern von Firmen, Behörden oder Privatpersonen, die mit dem Anruf nichts zu tun haben – auch ausländische,
  • leicht veränderte Nummern, etwa eine bekannte Nummer mit ein paar zusätzlichen Ziffern,
  • Phantasienummern, die gar nicht vergeben sind.

Das Ziel ist immer, die wahre Identität zu verschleiern. Die Motive reichen laut Bundesnetzagentur vom „Spaßanruf“ bis zum Betrug. Das BSI warnt: Mit gefälschten Nummern geben sich Täter als Behörden, Banken, Unternehmen oder Privatpersonen aus, um an Zugangsdaten oder Bargeld zu kommen. Selbst die Nummer des BSI wurde schon missbraucht.

Typische Spoofing-Anrufe

Angezeigte Nummer Was dahinterstecken kann So reagieren Sie
110 Falsche Polizisten. Die Polizei ruft nie unter 110 an. Auflegen, Polizei verständigen
Nummer Ihrer Bank oder einer Behörde Angebliche Sicherheitsabteilung, die Codes oder Überweisungen will Auflegen, Bank selbst unter bekannter Nummer anrufen
Nummer eines Bekannten oder einer Firma Täuschung mit vertrautem Absender Rückfrage über einen anderen Weg
Ihre eigene Nummer Ein Spoofing-Anruf mit Ihrer Nummer als Absender Nicht annehmen oder sofort auflegen

Bei der 110 ist die Lage eindeutig. Nach Angaben der Bundesnetzagentur gibt es keine rechtmäßigen Anrufe mit 110 als Absender, und seit dem 1. Dezember 2022 müssen die Netzbetreiber solche Anrufe abbrechen. Kommt trotzdem einer durch, informieren Sie zusätzlich die Polizei. Wie falsche Polizisten und angebliche Angehörige vorgehen, lesen Sie im Ratgeber Schockanrufe.

Beispiel: So kann ein Spoofing-Anruf ablaufen

Ausgedachtes Beispiel: Im Display erscheint die Servicenummer Ihrer Bank. „Hier ist die Sicherheitsabteilung. Von Ihrem Konto sollen gerade 2.400 Euro abgebucht werden. Um das zu stoppen, bestätigen Sie bitte den Auftrag in Ihrer Banking-App.“ Die bekannte Nummer soll jeden Zweifel zerstreuen. Tatsächlich geben Sie damit eine Zahlung an die Täter frei.

Weitere Maschen dieser Art beschreibt der Ratgeber Telefonbetrug.

Was das Gesetz sagt

Rufnummernmanipulation ist in Deutschland verboten. Die Telefonanbieter müssen dafür sorgen, dass bei einem Anruf eine deutsche Rufnummer übermittelt wird, die dem Anrufer tatsächlich zugeteilt ist; andere beteiligte Anbieter dürfen sie nicht verändern (§ 120 TKG). Seit dem 1. Dezember 2022 gelten zusätzliche Regeln:

  • Anrufe aus ausländischen Netzen dürfen keine deutsche Rufnummer mehr anzeigen. Die Nummer wird unterdrückt; Ihr Telefon zeigt dann etwa „Unbekannt“ oder „Anonym“. Mehr dazu im Ratgeber Anonyme Anrufe.
  • Ausnahme Mobilfunk: Deutsche Handynummern dürfen bei Anrufen aus dem Ausland weiter angezeigt werden, weil Menschen mit ihrem Handy reisen. Eine angezeigte Handynummer ist deshalb kein Beweis, dass der Anruf aus Deutschland kommt.
  • Gesperrte Absender: Notrufnummern wie 110 und 112, Auskunftsnummern (118xy), 0137, 0900 und Kurzwahlnummern dürfen nicht als Absender erscheinen. Solche Anrufe müssen abgebrochen werden.

Die Bundesnetzagentur kann bei den Anbietern erfragen, welche Nummer tatsächlich hinter einem Anruf steckt. Anrufe mit gefälschter Nummer technisch verhindern kann sie nach eigenen Angaben nicht. Und wenn ein Anruf über das Ausland kommt, ist die Verfolgung meist schwierig.

Warum Meldungen zu einer Nummer falsch sein können

Spoofing hat ein zweites Opfer: den echten Inhaber der Nummer. Wer einen verdächtigen Anruf zurückruft, landet bei ihm – auch wenn die Täter die Nummer um Ziffern verlängert haben, denn überzählige Ziffern werden beim Rückruf abgeschnitten. So bekommen Unbeteiligte plötzlich Dutzende verärgerte Rückrufe.

Das betrifft auch Bewertungsportale. Meldet jemand eine Nummer, beschreibt er ehrlich, was er erlebt hat. Wurde die Nummer aber gefälscht, trifft die Meldung womöglich einen unbeteiligten Menschen oder eine seriöse Firma. Lesen Sie Meldungen deshalb mit Bedacht:

  • Passen die Meldungen nicht zu dem, wem die Nummer gehört – etwa Betrugsanrufe von der Nummer einer Arztpraxis –, ist Spoofing wahrscheinlich.
  • Treten viele ähnliche Meldungen in kurzer Zeit auf, kann eine Spoofing-Welle dahinterstecken.
  • Schimpfen Sie nicht auf den Inhaber, wenn Sie zurückrufen. Fragen Sie besser, ob er tatsächlich angerufen hat.

Wie wir Meldungen prüfen und wie sicher eine Einschätzung ist, erklären wir unter So bewerten wir. Ist Ihre Nummer betroffen, können Sie Einträge über Beanstanden melden.

So reagieren Sie richtig

  1. Misstrauen Sie der Anzeige. Eine bekannte Nummer beweist nicht, wer anruft.
  2. Geben Sie nichts preis. Keine PIN, kein TAN-Code, keine Passwörter, keine Freigabe in der Banking-App.
  3. Beenden Sie das Gespräch, sobald jemand Druck macht oder Geld oder Daten will.
  4. Rufen Sie selbst an – unter einer Nummer, die Sie aus eigener Quelle kennen, etwa von Ihrer Bankkarte. Die Polizei rät bei angeblichen Polizeianrufen: Suchen Sie die Nummer selbst heraus und nutzen Sie auf keinen Fall die Rückruftaste.
  5. Sichern Sie Belege: angezeigte Nummer, Datum, Uhrzeit, Inhalt. Ein Screenshot der Anrufliste von Handy oder Router hilft.

Wenn Ihre eigene Nummer missbraucht wird

Typische Anzeichen: Fremde rufen zurück und fragen, warum Sie angerufen haben. Oder Ihre eigene Nummer ruft Sie an. Dann hilft:

  • Anbieter informieren: Melden Sie den Missbrauch Ihrem Telefonanbieter. Anbieter wie o2 haben dafür eigene Meldewege.
  • Bundesnetzagentur einschalten: Eine Ermittlung ist laut Bundesnetzagentur nur möglich, wenn Sie Details haben – vor allem Datum, Uhrzeit und die Nummer eines Angerufenen. Bitten Sie Rückrufer, den Anruf ebenfalls als gefälscht zu melden.
  • Anzeige erstatten: Werden mit Ihrer Nummer Menschen betrogen, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. So können Sie später belegen, dass Sie den Missbrauch selbst gemeldet haben.
  • Mailbox-Ansage aufsprechen: Zum Beispiel: „Meine Nummer wird derzeit von Unbekannten missbraucht. Ich habe Sie nicht angerufen. Bitte geben Sie am Telefon keine Daten heraus.“
  • Als letzter Schritt: Hält der Missbrauch lange an, kann eine neue Rufnummer sinnvoll sein.

Spoofing melden

Melden Sie Anrufe mit gefälschter Nummer möglichst sofort über das Beschwerdeformular der Bundesnetzagentur. Verbindungsdaten werden meist nach etwa sieben Tagen gelöscht. Halten Sie bereit: Ihre angerufene Nummer, die angezeigte Nummer, Ihren Telefonanbieter, Datum und Uhrzeit sowie eine kurze Schilderung. Anrufe ganz ohne angezeigte Nummer kann die Bundesnetzagentur nicht als Manipulation verfolgen. Schritt für Schritt erklärt es der Ratgeber Beschwerde bei der Bundesnetzagentur.

Bei Betrug ist die Polizei zuständig, nicht die Bundesnetzagentur. Und bei anhaltendem Telefonterror kommt eine kostenpflichtige Fangschaltung in Frage; sie muss allerdings schon beim Anruf eingerichtet sein und deckt nicht jede Manipulation auf. Mehr dazu unter Anruf zurückverfolgen.

Wenn es schon passiert ist

  • Geld überwiesen oder Zahlung freigegeben? Rufen Sie sofort Ihre Bank an und lassen Sie Karte oder Onlinebanking über den Sperr-Notruf 116 116 oder direkt bei der Bank sperren. Fragen Sie, ob sich die Zahlung noch stoppen lässt.
  • Zugangsdaten, PIN oder Codes genannt? Ändern Sie Passwörter umgehend und informieren Sie den betroffenen Dienst.
  • Anzeige erstatten: Gehen Sie zur Polizei oder nutzen Sie die Onlinewache Ihres Bundeslands. Nennen Sie die angezeigte Nummer, Datum und Uhrzeit.
  • Bundesnetzagentur informieren: Melden Sie die gefälschte Nummer möglichst innerhalb weniger Tage, solange Verbindungsdaten noch vorhanden sind.
  • Eigene Nummer missbraucht? Informieren Sie Ihren Telefonanbieter, erstatten Sie Anzeige und sprechen Sie eine erklärende Ansage auf Ihre Mailbox.
110Polizei, bei akuter Gefahr oder laufendem Betrug
116 116Sperr-Notruf für Bankkarten und Online-Banking

Häufige Fragen

Kann jemand mit meiner Nummer anrufen?

Ja. Beim Call-ID-Spoofing setzen Anrufer eine fremde Nummer als Absender ein, ohne Zugriff auf Ihren Anschluss zu haben. Rückrufe landen dann bei Ihnen, obwohl Sie nie angerufen haben.

Warum ruft mich meine eigene Nummer an?

Meist ist das ein Spoofing-Anruf, bei dem Ihre eigene Nummer als Absender eingesetzt wurde. Nehmen Sie solche Anrufe nicht an oder legen Sie sofort auf und geben Sie keine Daten heraus.

Ruft die Polizei mit der Nummer 110 an?

Nein. Die Polizei ruft nie unter 110 an. Seit dem 1. Dezember 2022 müssen Anrufe mit 110 als Absender abgebrochen werden – erscheint die 110 trotzdem, ist es Betrug.

Ist Call-ID-Spoofing verboten?

Ja. Anbieter müssen eine dem Anrufer zugeteilte Rufnummer übermitteln, Notrufnummern und Sondernummern dürfen nicht als Absender erscheinen (§ 120 TKG). Die Bundesnetzagentur kann gegen Verstöße vorgehen.

Kann man einen Spoofing-Anruf zurückverfolgen?

Selbst nicht. Die Bundesnetzagentur kann bei den Anbietern die tatsächliche Nummer erfragen, wenn Sie den Anruf schnell melden – Verbindungsdaten werden meist nach etwa sieben Tagen gelöscht. Bei Anrufen aus dem Ausland ist das oft schwierig.

Ist eine Nummer gefährlich, wenn sie bei einem Bewertungsportal negativ gemeldet ist?

Nicht unbedingt. Wurde die Nummer gefälscht, betreffen die Meldungen den unbeteiligten Inhaber. Achten Sie darauf, ob die Meldungen zu dem passen, wem die Nummer gehört.

Quellen

  1. Manipulation von Rufnummern – Bundesnetzagentur
  2. § 120 TKG – Rufnummernübermittlung – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  3. Betrug durch gefälschte Telefonnummern und E-Mail-Adressen – Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
  4. Warnung vor Spoofing mit BSI-Rufnummer – Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
  5. Vorsicht: Falscher Polizist am Telefon (Informationsblatt) – Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
  6. Spoofing: So kannst du dich schützen – o2 Telefónica

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