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Erlaubnis für Werbung: Opt-In, Opt-Out und Double-Opt-In

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Was Sie über Opt-In, Opt-Out und Double-Opt-In wissen müssen

Mit Werbung vollgestopfte Briefkästen oder überfüllte E-Mail-Ordner ist Alltag bei fast jeden Deutschen. Man fragt sich oft, woher jemand die Erlaubnis dafür hat diese Werbung zu verschicken. In manchen Fällen hat man selbst die Erlaubnis erteilt, man hat es nur vergessen oder es war unbewusst. Aber es gibt natürlich auch Fälle in denen Sie mit Werbung überschütten werden ohne vorher die Erlaubnis erteilt zu haben. Heute berichten wir über drei Verfahren für die Erlaubniserteilung von Werbematerial.

Was bedeutet Opt-In ?

Opt-In (aus dem Englischen to opt – sich für etwas entscheiden). Bei diesem Verfahren basiert die Zusendung von Werbematerialien oder E-Mails immer auf einer vorherigen Zustimmung des Betroffenen. Aber auf welche Art und Weise die Zustimmung zustande gekommen ist, spielt zunächst keine große Rolle. Die Erlaubniserteilung bei Opt-In ist zumeist so formuliert, dass die Betroffenen dieses Werbematerial oder E-Mails zumeist als Spam registrieren. Das liegt daran, dass sich die meisten Betroffenen überhaupt nicht mehr erinnern eine Erlaubnis erteilt zu haben.

Was bedeutet Opt-Out ?

Dieses Verfahren ist das komplette Gegenteil von Opt-In. Beim Opt-Out Verfahren werden Sie automatisch in eine Verteilerliste für Werbematerial per Post oder E-Mail eingetragen, zum Beispiel bei Anmeldung oder Einkauf im Internet. Sie erhalten erst bei der Zusendung von Werbung oder E-Mails die Möglichkeit weitere Werbung zu unterbinden. Dieses Verfahren gilt meist als unseriös und wird oft als Spam bezeichnet. In Deutschland ist dieses Verfahren seit 2005 unzulässig und kann rechtlich verfolgt werden.

Was bedeutet Double-Opt-In ?

Da wir schon das Opt-In Verfahren erklärt haben, können Sie sich denken was Double-Opt-In bedeutet. Bei diesem Verfahren müssen Sie eine doppelte Zustimmung von Werbematerialien oder E-Mails erteilen. Also, wenn Sie sich z.B, mit Ihrer E-Mail-Adresse in einen Verteiler für Newsletter eingetragen haben, erhalten Sie anschließend eine E-Mail zugesendet mit einem Bestätigungslink. Wenn Sie auf diesen Link klicken, haben Sie die Erlaubnis für Werbung erteilt. Dieses Verfahren soll Schutz vor Spam bieten.

Diese drei Verfahren für die Erlaubniserteilung gilt für alle Arten von Werbung, ob es per Post geschieht, per E-Mail oder auch per Telefon.

Wenn Sie Erfahrungen bezüglich unerwünschter Werbung gemacht haben, dann hinterlassen Sie uns jetzt einen Kommentar

Aug 4, 2014Thomas
Phishing: "Datenfischer" im InternetUnerwünschte Werbung durch SPAM
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4. August 2014 Allgemein
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